Sie, als Eltern/ Erziehungsberechtigte tragen bitte Sorge dafür, dass
- Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint.
- Ihr Kind ausgeruht, gewaschen, mit angemessener Kleidung kommt und vor Unterrichtsbeginn kein Fernsehen geschaut hat.
- Bei Krankheit Ihr Kind morgens telefonisch entschuldigt wird (Tel.:41989), bei mehrtägiger Erkrankung die Schule eine schriftliche Entschuldigung erhält.
- die Materialien (Hefte, Ordner usw…) vollständig vorhanden sind.
- verbrauchte Materialien rechtzeitig ersetzt werden.
- das Schreibmäppchen komplett ist, und die Stifte gespitzt sind.
- der Tornister nur Materialien enthält, die in der Schule gebraucht werden.
- zu jeder Sportstunde die Sportsachen vorhanden sind, werden sie „verbummelt“, kümmern Sie sich um das Wiederfinden.
- Ihr Kind sich selbst an- und ausziehen kann.
- Ihr Kind ein gesundes Schulfrühstück mitbringt, verpackt in Butterbrotdose und Trinkflasche.
- Ihr Kind regelmäßig vollständig ihre/seine Hausaufgaben erledigt (Ausnahmen nach Absprache).
- Sie Ihr Kind unterstützen, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
- Ihr Kind höfliche und respektvolle Umgangsformen beherzigt.
- Sie Mitteilungen der Schule bzw. der Lehrkräfte zur Kenntnis nehmen und diese, wenn erforderlich, gegenzeichnen.
- Sie an Elternsprechtagen die Gelegenheit zum Gespräch nutzen.
- Sie an Elternabenden teilnehmen.
- Sie Ihr Kind dazu anhalten, sich an die Schulordnung zu halten.
- Wenn ein Kind häufig gegen die Schulordnung verstößt, muss mit schulintern festgelegten Maßnahmen gerechnet werden.
Wir, als Schule tragen Sorge dafür, dass
- der Unterricht regelmäßig stattfindet und pünktlich beginnt.
- das Lernen altersgemäß und schülerorientiert gestaltet wird.
- der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllt wird.
- die Schüler und Schülerinnen ihren Lernvoraussetzungen entsprechend gefördert werden.
- wir mit Eltern und Schüler/ Schülerinnen Gespräche ermöglichen.
- die Eltern regelmäßig über den Lernstand ihres in Kenntnis gesetzt werden (Elternsprechtage, Förderplangespräche etc.).
- ein Hausbesuch zum gegenseitigen Kennenlernen, mit Einverständnis der Eltern, erfolgen kann.
- Elternabende oder –veranstaltungen zu bestimmten Themen angeboten werden ( z.B. Klassenfahrten, Probleme in der Klasse, Kooperationspartner etc.).
- wir mit anderen Institutionen sowie außerschulischen Lernorten zusammenarbeiten.