Schulvertrag


Eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus voraus.

Sie, als Eltern/ Erziehungsberechtigte tragen bitte Sorge dafür, dass

 

  • Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint.
  • Ihr Kind ausgeruht, gewaschen, mit angemessener Kleidung kommt und vor Unterrichtsbeginn kein Fernsehen geschaut hat.
  • Bei Krankheit Ihr Kind morgens telefonisch entschuldigt wird (Tel.:41989), bei mehrtägiger Erkrankung die Schule eine schriftliche Entschuldigung erhält.
  • die Materialien (Hefte, Ordner usw…) vollständig vorhanden sind.

 

  • verbrauchte Materialien rechtzeitig ersetzt werden.
  • das Schreibmäppchen komplett ist, und die Stifte gespitzt sind.
  • der Tornister nur Materialien enthält, die in der Schule gebraucht werden.
  • zu jeder Sportstunde die Sportsachen vorhanden sind, werden sie „verbummelt“, kümmern Sie sich um das Wiederfinden.
  • Ihr Kind sich selbst an- und ausziehen kann.
  • Ihr Kind ein gesundes Schulfrühstück mitbringt, verpackt in Butterbrotdose und Trinkflasche.
  • Ihr Kind regelmäßig vollständig ihre/seine Hausaufgaben erledigt (Ausnahmen nach Absprache).
  • Sie Ihr Kind unterstützen, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
  • Ihr Kind höfliche und respektvolle Umgangsformen beherzigt.
  • Sie Mitteilungen der Schule bzw. der Lehrkräfte zur Kenntnis nehmen und diese, wenn erforderlich, gegenzeichnen.
  • Sie an Elternsprechtagen die Gelegenheit zum Gespräch nutzen.
  • Sie an Elternabenden teilnehmen.
  • Sie Ihr Kind dazu anhalten, sich an die Schulordnung zu halten.
  • Wenn ein Kind häufig gegen die Schulordnung verstößt, muss mit schulintern festgelegten Maßnahmen gerechnet werden.

Wir, als Schule tragen Sorge dafür, dass

 

  • der Unterricht regelmäßig stattfindet und pünktlich beginnt.
  • das Lernen altersgemäß und schülerorientiert gestaltet wird.
  • der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllt wird.
  • die Schüler und Schülerinnen ihren Lernvoraussetzungen entsprechend gefördert werden.
  • wir mit Eltern und Schüler/ Schülerinnen Gespräche ermöglichen.
  • die Eltern regelmäßig über den Lernstand ihres in Kenntnis gesetzt werden (Elternsprechtage, Förderplangespräche etc.).
  • ein Hausbesuch zum gegenseitigen Kennenlernen, mit Einverständnis der Eltern, erfolgen kann.
  • Elternabende oder –veranstaltungen zu bestimmten Themen angeboten werden ( z.B. Klassenfahrten, Probleme in der Klasse, Kooperationspartner etc.).
  • wir mit anderen Institutionen sowie außerschulischen Lernorten zusammenarbeiten.

 

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Schulvertrag
Vertrag Schule Eltern.pdf
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